Windenergie ist ein Thema, das die Gemeinde Schleife bewegt. Es gibt große Hoffnungen – aber auch viele Fragen.
Manche sehen im geplanten Windpark auf der Mulkwitzer Hochkippe und im umliegenden Forst Rohne eine echte Chance für Schleife. Andere haben Sorgen oder Bedenken. Beides ist verständlich. Denn Veränderung braucht Zeit, Information – und vor allem: Gesprächsbereitschaft auf allen Seiten.
Als Projektträger möchten wir mit diesem Beitrag Transparenz schaffen und mit Ihnen in einen Dialog eintreten. Wir möchten die Planungen verständlich und für Sie nachvollziehbar erklären, Ihnen zuhören und auf Ihre Fragen eingehen.
1. Warum ist ein Windpark in Schleife geplant?
Die Energiewende ist gesetzlich beschlossen – auch in Sachsen. Die Flächen auf der Mulkwitzer Hochkippe wurden ursprünglich für den Bergbau aufgeschüttet. Auch der umliegende Raum ist durch die großflächige Forstnutzung, die Geschichte des Bergbaus und zahlreiche Infrastruktureinrichtungen geprägt. Insgesamt handelt es sich um eine technisch vorgeprägte Bergbaufolgelandschaft, die heute sinnvoll für die Nutzung von Windenergie eingesetzt werden kann. Die Lage ist geeignet: gute Windverhältnisse, keine dichte Wohnbebauung, und die Möglichkeit, bestehende Wege- und Strominfrastruktur zu nutzen. Mit dem Projekt ROMUS kann Schleife Teil dieser Entwicklung werden –
mit Vorteilen vor Ort.
2. Welche Vorteile bringt das Projekt für die Gemeinde Schleife?
Die Umsetzung kann unter anderem folgende Beiträge leisten:
- Pachteinnahmen für eine Windenergieanlage auf kommunalen Flächen (z. B. 200.000 €/Jahr je Anlage),
- freiwillige Beteiligung der Gemeinde an Erlösen sowie Beteiligung nach dem sächsischen Erneuerbare-
Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (bis zu 300.000 € jährlich nach § 6 EEG 2023), - Förderung von Vereinen und Ehrenamt im Rahmen des ersten Bauabschnitts (100.000 € jährlich),
- vergünstigter Ökostrom im Rahmen des zweiten Bauabschnitts für alle interessierten Haushalte (80 € Bonus/Kopf pro Jahr),
- Ausbau der Ladeinfrastruktur, etwa am Bahnhof oder dem Deutsch-Sorbischen Schulkomplex.
Diese Mittel sind keine abstrakten Versprechen, sondern konkrete Bausteine, die zur Sicherung kommunaler Leistungen und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beitragen können.
3. Wie wird mit Natur und Umwelt umgegangen?
Jede Windenergieanlage muss umfangreiche fachliche Prüfungen und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Prüfungsumfang beinhaltet u. a.:
- Vogel- und Fledermausarten (auch andere Arten, z. B. Wolf)
- Landschaftsbild und Waldstruktur und Funktion,
- Schutzgebiete (u. a. NSG, FFH)
- Boden, Wasser und Luftqualität
Darüber hinaus ist ein umfassender Waldumbau geplant, der den Standort langfristig ökologisch aufwerten soll. Auf alle Eingriffe folgen Ersatz-, Ausgleichs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Wir verstehen, dass Naturverbundenheit ein hohes Gut ist – darum wollen wir möglichst behutsam und verantwortungsvoll vorgehen. Nicht jede Frage lässt sich in einem Papier beantworten.
Und nicht jeder Zweifel verschwindet durch Fakten allein. Deshalb möchten wir im Gespräch bleiben – auch mit Menschen, die dem Projekt kritisch gegenüberstehen. In dieser Ausgabe haben wir zentrale Hintergründe, Chancen und ökologische Fragen aufgegriffen. Weitere
Themen – etwa zu Schall, Rückbau, Beteiligungsmöglichkeiten und dem Genehmigungsverfahren – folgen in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes.
Wenn Sie vorab Fragen oder Hinweise haben, schreiben Sie uns gern an info@romus-energie-innovation.de
Denn wenn ein Projekt wie dieses gelingen soll, dann nicht gegen die Gemeinde – sondern gemeinsam mit ihr.